Hedwig Widmer Stiftung
Adresse | Hedwig Widmer Stiftung c/o RA lic.iur. Dorothee Gattiker Schäracher 42 8053 Zürich |
Telefon | 044-422 35 30 |
Internet | www.hedwig-widmer-stiftung.ch |
Rechtsform
Stiftung
Zweck
Einzelfallhilfe
Beiträge an Altersforschung
Voraussetzungen
Akademikerin, auch Ausländerin, mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse oder wirtschaftliche Notlage.
Beiträge
Beiträge irgendwelcher Art, fallbezogen, richten sich nach Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen, grösseres Ermessen. Für ältere Akademikerinnen primär Beiträge an Miete, Unterkunft und Pflege. Diese können längerfristig sein. Beiträge an jüngere Akademikerinnen sind immer befristet.
Beiträge an Altersforschung sind immer projektbezogen.
Zielgruppe(n)
Ausschliesslich Akademikerinnen
(Uni/ETH-Abschluss oder FH mit Masterdiplom)
Altersforschung primär an schweizerischen Universitäten
Bedingungen
Die wirtschaftliche Situation wird anhand von diversen Unterlagen überprüft (Budget, Miete, Lohnausweis, Steuererklärung, EL-Entscheid, etc. Die Aufzählung ist nicht abschliessend).
Falls ein Anspruch auf staatliche Hilfe, nicht geltend gemachte Renten, etc. besteht, werden keine Beiträge ausgerichtet.
Keine Stipendien
Gebiet
Ganze Schweiz
Bemerkungen
Vor der Gesuchseinreichung empfiehlt sich eine telefonische Anfrage.