Winterhilfe Baselland
Adresse | Winterhilfe Baselland Postfach 4410 Liestal |
Telefon | 079-914 44 14 |
Internet | www.bl.winterhilfe.ch |
Rechtsform
Verein gem. Artikel 60 ff. des ZGB mit Sitz in Liestal
Zweck
Überbrückung von Notsituationen von Einwohnerlnnen Basel-Landschaft durch finanzielle Zuwendungen und Sachleistungen; nutzt Möglichkeiten sinnvoller Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen und anderen Hilfswerken und stimmt dabei ihre Tätigkeit ihnen gegenüber ab.
Voraussetzungen
Die Personen müssen im Kanton Basel-Landschaft wohnen.
Beiträge
Einmalige Überbrückungsbeiträge > zwischen CHF 500.-- und CHF 1'500.--
Keine Dauerunterstützung
Keine Beiträge an Ferien und Reisen
Keine Schulden
Keine Darlehen oder Stipendien
Keine Sicherheiten
Keine Kredite
Keine Finanzierung von Haustieren
Keine Zinsen
Keine Steuern
Keine Geldstrafen u. ä.
Zielgruppe(n)
Familien/Einzelpersonen aller Altersstufen (ausgenommen Asyl Suchende und Personen mit Schutzstatus S)
Bedingungen
Das Gesuch muss von einem Sozialdienst, Pfarramt und von den Betroffenen selbst eingereicht werden. Bei SozialhilfebezügerInnen muss das Gesuch immer zwingend vom Sozialdienst der entsprechenden Gemeinde eingereicht werden.
Gebiet
Kanton Basel-Landschaft
Bemerkungen
Das Telefon wir in der Regel am Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr bedient (nicht während den Schulferien).
Es besteht ein Gesuchformular - Einreichung nur per Post.
Die Winterhilfe nimmt Bund, Kantonen und Gemeinden keine Aufgaben ab, zu deren Erfüllung diese nach Gesetz verpflichtet sind.
Auf Leistungen der Winterhilfe besteht kein Rechtsanspruch.