Schweiz. Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien
Adresse | Schweiz. Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien 3000 Bern |
Internet | www.hilfeanstraffällige.ch |
Rechtsform
Stiftung
Zweck
Finanziert wird ausschliesslich die Sanierung der Gesamtschulden von Straffälligen und Strafentlassenen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Voraussetzungen
Durch vorgängige Absprache mit den Gläubigern muss eine Reduktion der Schulden erzielt worden sein.
Beiträge
Zinslose, rückzahlbare Beiträge in Ergänzung zu erbrachten Eigenleistungen.
In besonderen wirtschaftlichen Notlagen auch durch nicht rückzahlbare Unterstützungsleistungen.
Auszahlungen von Finanzhilfen erfolgen an die antragstellende Behörde/Institution.
Zielgruppe(n)
Straffällige und Strafentlassene mit Wohnsitz in der Schweiz
Bedingungen
Anträge für Finanzhilfen sind durch die Organe der Bewährungshilfe oder anderer Behörden/Institutionen, die sich mit Straffälligen befassen, dem Stiftungsausschuss einzureichen.
Die Anträge haben auf den von der Stiftung erstellten Formularen alle erforderlichen Angaben zu enthalten und sind von der /dem Gesuchstellenden und der mit der Sanierung befassten Stelle zu unterzeichnen.
Gebiet
Ganze Schweiz